Fahrschule Yellow-Drive
Unsere Fahrschule bietet die Ausbildung für Krafträder, für PKW und nicht zuletzt auch für Traktor an. Bei uns erhalten Sie Unterweisung für Krafträder, PKWs mit und ohne Anhänger - in sämtlichen Klassen. Sie können wahlweise mit einem Schalt- oder Automatikgetriebe fahren.
Wir bilden aus
sowie Anhänger über 750 kg mit einem definierten Gewichtsverhältnis.
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: L, M
Mindestalter: B: 18 - BF17: 17 (Begleitetes Fahren ab 17)
Bereitzustellende Unterlagen:
Sehtest
Passbild
Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min
Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw.
Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw, aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z. B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: B
Mindestalter: B: 18 - BF17: 17 (Begleitetes Fahren ab 17)
Bereitzustellende Unterlagen:
Sehtest
Passbild
Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragsformular)
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: keine
Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17)
Beschränkungen: Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
Bereitzustellende Unterlagen:
Sehtest
Passbild
Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragsformular)
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
Grundstoff: 2 1/5 Std á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
Praxis: 3 1/5 Stunden á 45min
Berechtigung zum Fahren von: Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg sowie Anhänger über 750 kg mit einem definierten Gewichtsverhältnis.
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: L, M
Mindestalter: B: 18 - BF17: 17 (Begleitetes Fahren ab 17)
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Passbild
- Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragsformular)
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
- klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
- Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
- Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
- Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min
Die Ausbildung findet vorwiegend auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe statt.
Die Prüfung findet auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt.
10 Fahrstunden zu 45 Minuten auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe müssen durchgeführt werden.
(bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung, Grundfahraufgaben, Überland- und Autobahnfahrten)
Berechtigung zum Fahren von: Krafträder/Motorrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Mindestalter:
24 Jahre bei Direkterwerb
21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge
Voraussetzungen:
Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
Beschränkungen: keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:
Klassen A2, A1 und AM
Zu den Grundfahraufgaben (Ausbildung auf den Übungsplatz) gehören:
- Ausweichen mit Abbremsen
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Anfahren in einer Steigung
- Kreisfahren
- Gefahrenbremsung
- langsames Fahren
- Slalom
- Stop and Go
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Passbild
- Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragsformular)
- Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
- klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
- Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
- Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
- Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min
Bei Vorbesitz von A1 (alt:1b)
- 3 Fahrstunden Überlandfahrt
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Berechtigung zum Fahren von: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max 11kW (15PS) und einem Verhältnis: Leistung/Leermasse <= 0,1 kW/kg!
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: AM
Mindestalter: 16
Zu den Grundfahraufgaben (Ausbildung auf den Übungsplatz) gehören:
- Ausweichen mit Abbremsen
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Anfahren in einer Steigung
- Kreisfahren
- Gefahrenbremsung
- langsames Fahren
- Slalom
- Stop and Go
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Passbild
- Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragsformular)
- Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
- klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
- Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
- Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
- Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min
Berechtigung zum Fahren von: Krafträder mit und ohne Beiwagen; >50ccm Hubraum und >45km/h (bbH). Beschränkung zunächst auf <=35kW (48PS) und einem Verhältnis: Leistung/Leermasse <= 0,2 kW/kg!
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: A1, AM
Mindestalter: 18
Zu den Grundfahraufgaben (Ausbildung auf den Übungsplatz) gehören:
- Ausweichen mit Abbremsen
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Anfahren in einer Steigung
- Kreisfahren
- Gefahrenbremsung
- langsames Fahren
- Slalom
- Stop and Go
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Passbild
- Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragsformular)
- Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
- klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
- Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
- Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
- Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min
Berechtigung zum Fahren:
Kleinkrafträder (Mopeds/ Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor mit max. 50ccm Hubraum und max. 45 km/h(bbH)
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: Die Klasse AM schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.
Mindestalter: 15
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus.
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Passbild
- Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragsformular)
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
- klassenspez. Stoff: 2 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
- Überlandfahrten: nicht erforderlich!
- Autobahnfahrten: nicht erforderlich!
- Nachtfahrten: nicht erforderlich!
Berechtigung zum Fahren:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbel - , wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas).
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: keine andere Führerscheinklasse ein.
Mindestalter: 15
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse Mofa setzt keine andere Klasse voraus.
Bereitzustellende Unterlagen:
Passbild
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- 1 Doppelstunde á 90 min
Berechtigung zum Fahren von: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter:
16 Jahre
Beschränkungen: Die Klasse L ist unbefristet gültig
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:
keine
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Passbild
- Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragsformular)
- Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
- klassenspez. Stoff: 2 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung: nicht erforderlich!
Wir möchten, dass Sie mit Gelassenheit am Straßenverkehr teilnehmen können und jederzeit sicher an ihr Ziel kommen.
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